Wednesday, January 12, 2011

Growing Peas In Acid Rain

ALG II: Additional aid for self

Who "needy" as defined in Book II, can grants and apply for loans for the purchase of necessary property, middle l. The upper limit of the grants, is 5,000 €. Funding can also be granted access to the money.

Through the "Law for the realignment of the labor market instruments" means the provisions in Book II of the Einstiegsgeld in den § 16 ("Leistungen zur Eingliederung") integriert worden. Inhaltliche Änderungen zur bisherigen Rechtslage beim Einstiegsgeld ergeben sich aus dem neuen § 16b SGB II nicht.

Umso interessanter für gründungswillige Langzeitarbeitslose ist dagegen §16c SGB II: Der ermöglicht den Arbeitsagenturen die Bewilligung von Zuschüssen (maximal 5.000 Euro) sowie Darlehen (ohne feste Obergrenze). Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Anschaffungen sind notwendig und angemessen.
  • Die selbständige Tätigkeit ist tragfähig.
  • Die Tragfähigkeit kann durch das Gutachten einer fachkundigen Stelle plausibel gemacht werden.
  • Die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers kann durch die Beihilfe "innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft" überwunden werden.
Die Zuschüsse und Darlehen können zusätzlich zum Einstiegsgeld gewährt werden. Genauso wie die Einstiegsgeld-Regelung handelt es sich beim neuen §16c jedoch um eine Kann-Bestimmung: Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.

Wichtig: Die Zuschüsse und Darlehen sind nicht nur Gründern vorbehalten! Leistungen zur Eingliederung können ausdrücklich auch solche Hilfebedürftige bekommen, die bereits eine selbständige Tätigkeit ausüben!



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